Amazon Suchbegriffe auswerten und negative Keywords setzen
Der Suchbegriffsbericht zeigt, welche Suchanfragen oder Produktziele eure Werbung tatsächlich erreicht hat. Nutzt ihn, um passende Nachfrage weiterzuentwickeln und unpassende Ausgaben zu begrenzen. Ein Keyword ohne Verkauf wird dabei nicht automatisch ausgeschlossen.
Zur ChecklisteKeyword und Suchbegriff unterscheiden
Ein Keyword ist ein Ziel, das ihr für die Werbung vorgebt. Der Suchbegriff beschreibt die tatsächliche Anfrage des Käufers. Je nach Ausrichtung können im Bericht auch Produktkennungen statt einer Wortfolge auftauchen. Prüft deshalb zuerst, was die einzelne Zeile repräsentiert.
Amazon unterscheidet automatische und manuelle Ausrichtung sowie verschiedene Übereinstimmungsarten. Ein Bericht über die ausgelösten Suchbegriffe kann daher mehr Varianten zeigen als eure ursprüngliche Keyword-Liste. Bewertet die konkrete Käuferabsicht, nicht nur das gebuchte Wort.
Bericht und Entscheidungsgrundlage vorbereiten
Wählt einen dokumentierten Zeitraum und berücksichtigt, dass Verkäufe nachträglich zugeschrieben werden können. Trennt Kampagne, Anzeigengruppe, beworbenes Produkt und Suchbegriff. Unterschiedliche Produkte können auf dieselbe Anfrage wirtschaftlich sehr verschieden reagieren.
Ergänzt Klicks, Ausgaben, zugeschriebene Verkäufe und die für euch relevante Kostengrenze. Die zulässige Werbebelastung ergibt sich aus eurer Kalkulation und dem Kampagnenziel. Eine universelle Anzahl von Klicks, nach der jedes Keyword negativ gesetzt wird, ignoriert diese Unterschiede.
Drei Entscheidungen statt einer Ausschlussliste
Sachlich unpassende Anfrage: Prüft einen Ausschluss. Relevante Anfrage mit wirtschaftlich brauchbarer Leistung: Prüft eine gezielte Weiterführung. Relevante Anfrage mit unklarer Leistung: Untersucht Datenreife, Kaufbarkeit, Kosten und die Produktdarstellung, bevor ihr entscheidet.
Ein hypothetisches Beispiel: Eine Suche nach einer Nachfüllung führt zu einem Produkt, das keine Nachfüllung ist. Das ist eine Relevanzfrage. Eine Suche nach genau der angebotenen Produktart ohne bisherigen Kauf ist dagegen zunächst eine Frage der Datenmenge und des Angebots. Beide Fälle verdienen unterschiedliche Maßnahmen.
Negative Keywords mit passendem Umfang einsetzen
Negative Ausrichtung soll unerwünschte Ausspielungen verhindern. Prüft vor dem Speichern die verfügbare Ausschlussart und die Ebene, auf der sie gilt. Ein enger Ausschluss kann gezielter sein als eine weitreichende Regel, die auch passende Nachfrage blockiert.
Dokumentiert ausgeschlossenen Begriff, Begründung, betroffene Kampagne und Datum. Kontrolliert bestehende Ausschlüsse, bevor ihr eine neue Liste übernehmt. Eine lange Liste ist kein Qualitätsmerkmal, wenn niemand mehr erklären kann, warum die Einträge existieren.
Nach der Änderung Wirkung und Nebenwirkungen prüfen
Beobachtet, ob unpassende Ausgaben zurückgehen und ob relevante Nachfrage weiter erreicht wird. Betrachtet Käufe und Ergebnisbeitrag neben ACoS, dem Werbekostenanteil am zugeschriebenen Umsatz. Ein besserer ACoS bei fast vollständig verschwundenen Verkäufen ist nicht automatisch die gewünschte Entwicklung.
Haltet die nächste Prüfung fest. Veränderungen von Geboten, Budget, Bestand und Preisen gehören in denselben Verlauf. Dadurch wird aus einer Ausschlussaktion eine nachvollziehbare Entscheidung, die ihr bei veränderter Ausgangslage wieder beurteilen könnt.
Checkliste für eure nächste Entscheidung
Die nächsten Schritte
ACoS, TACoS und wirtschaftliche Ziele
Passende Suchabsichten recherchieren
Entscheidungen im Monatsbericht festhalten
Ihr möchtet eure öffentliche Produktdarstellung einordnen? Im kostenlosen Experten-Check bekommt ihr drei Befunde auf einer Seite. Interne Kampagnen, Kontozugänge und Kostendaten sind nicht Teil dieses öffentlichen Checks.
Quellen und Einordnung
Die verlinkten Amazon-Informationen beschreiben Plattformfunktionen und Grundlagen. Prüffolge, Briefing und Entscheidungshilfen sind unsere redaktionelle Einordnung. Verfügbarkeit und konkrete Anforderungen prüft ihr im jeweiligen Konto. Quellenprüfung: 4. November 2026.